Gute Fracht, gute Fahrt!

Service-Center

Silikal Hubert Weimann

Wir sind „rund um die Uhr“ für Sie da.
Unsere Silikal-Hotline ist Tag und Nacht besetzt.

(+49) 6182 92 35 0

Für den Transport einiger Silikal-Produkte gelten gesetzliche Gefahrgutvorschriften, geregelt im ADR (Abkürzung für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“). Wer bei uns in Mainhausen Waren abholt, die als Gefahrgut eingestuft sind, muss die ADR‑Vorgaben kennen und einhalten. (Einige unserer Silikal-Produkte sind Gefahrgutklassen zugeordnet: Klasse 3 entzündliche Flüssigkeiten, 5 entzündend wirkende Stoffe, 8 ätzende Stoffe oder 9 verschiedene gefährliche Stoffe.) Bevor Sie bei uns Waren laden, kümmern wir uns um die Produktkennzeichnung und die Beförderungsscheine. Außerdem kontrollieren wir bei ankommenden Fahrzeugen, ob die Voraussetzungen für den Gefahrguttransport erfüllt sind: die Befähigung des Fahrers, die Ausrüstung und die Sicherungsmöglichkeit. Über die spezifischen Anforderungen des Transports entscheiden die sogenannten ADR-Punkte. ADR‑Punkte ergeben sich aus einer Formel entsprechend der Spezifikation und Menge der bestellten Produkte. Wir errechnen diese Punkte für Sie.

Für Transporte unter 1000 ADR-Punkten gilt:

  • Fahrer wurde in ADR unterwiesen
  • Ausrüstung: 2-kg-ABC-Feuerlöscher

Für Transporte ab 1000 ADR-Punkten gilt:

  • Fahrer besitzt aktuellen ADR-Schein (Schulungsnachweis über die Eignung, Gefahrgut zu transportieren)
  • Ausrüstung: Schutzbrille, -handschuhe, Augenspülflüssigkeit, Handlampe, Unterlegkeil(e), selbststehende Warnzeichen, Warnweste(n), zwei Feuerlöscher, außerdem (abhängig von den Gefahrgütern) Notfallfluchtmaske, Schaufel, Kanalabdeckung, Auffangbehälter
  • Fahrzeugkennzeichnung: orangefarbene Warntafeln für vorn und hinten; beim Transport explosiver Stoffe: Placards (Großzettel).

Verladen heißt auch, die Ladung zu sichern – das gilt immer. Wir achten darauf und sind verpflichtet, alle Gefahrguttransporte sicher zu verladen bzw. die Verladung, Kennzeichnung und Ausrüstung in Ihrem Fahrzeug zu kontrollieren.
Und dann heißt es: Gute Fahrt!

(Unsere News gibt einen Überblick und ersetzt nicht den vollständigen ADR-Wortlaut.)

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